Rechtsprechung
   ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,33862
ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22 (https://dejure.org/2022,33862)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22 (https://dejure.org/2022,33862)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 27. September 2022 - 3 Ca 1573/22 (https://dejure.org/2022,33862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,33862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 307 Abs 1 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, § 14 Abs 1 TzBfG
    Befristete Funktionsübertragung als pädagogische Schulleitung - Befristung einzelner Arbeitsbedingungen - Übertragung höherwertiger Funktionen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.03.2016 - 7 AZR 828/13

    Befristung - Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Soweit die Übertragung der höherwertigen Arbeitsaufgabe eine Erhöhung der Bruttomonatsvergütung um mehr als 25 % zur Folge hat, sind zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung Umstände erforderlich, die die Befristung des Arbeitsverhältnisses insgesamt gem. § 14 Abs. 1 TzBfG rechtfertigen würden (im Anschluss an BAG 23. März 2016 - 7 AZR 828/13 -).

    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf ein Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 -, juris, Rn. 39 mwN).

    Die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes sind auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar (vgl. BAG Urteil vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 -, juris, Rn. 42).

    a) Die Kontrolle der Befristung einer Arbeitsvertragsbedingung ist nur dann nicht auf die zuletzt getroffene Befristungsabrede beschränkt, wenn die Parteien in einer nachfolgenden Vereinbarung zur Befristung der Arbeitsvertragsbedingung dem Arbeitnehmer - ausdrücklich oder konkludent - das Recht vorbehalten, die Wirksamkeit der vorangegangenen Befristung überprüfen zu lassen (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 -, juris, Rn. 43 mwN).

    Nur eingeschränkt zu kontrollieren sind daher Abreden über den Umfang der von den Parteien geschuldeten Hauptleistungen, die ihrer Art nach nicht der Regelung durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften unterliegen, sondern von den Vertragsparteien festgelegt werden müssen (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 -, juris, Rn. 46 mwN).

    Es bedarf einer umfassenden Würdigung der beiderseitigen Positionen unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (st. Rspr., vgl. etwa BAG, Urteil vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 -, juris, Rn. 49 mwN).

    Eine Arbeitszeiterhöhung in erheblichem Umfang liegt in der Regel vor, wenn sich das Erhöhungsvolumen auf mindestens 25 % eines entsprechenden Vollzeitarbeitsverhältnisses beläuft (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2016 - 7 AZR 828/13 -, juris, Rn. 54).

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2013 - 1 Sa 2/13

    Inhaltskontrolle bei der Befristung einzelner Arbeitsbedingungen -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Die befristete Übertragung einer höherwertigen Arbeitsaufgabe kann nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam sein (im Anschluss an LAG Baden-Württemberg 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 -).

    Soweit aber ein vergleichbarer institutioneller Rechtsmissbrauch gegeben ist, ist dies als außergewöhnlicher Umstand auf Seiten des Arbeitnehmers im Rahmen der Inhaltskontrolle zu berücksichtigen und lässt die Angemessenheitsprüfung zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen (vgl. LAG Baden-Württemberg Urteil vom 17.06.2013 - 1 Sa 2/13 -, juris Rn. 51 ff.).

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Zusätzlich zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass die Klägerin stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wurde (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 -, juris Rn. 40 unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 26.01.2012 - C 586/10 - NZA 2012, 135 Rs Kücük).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Zusätzlich zu berücksichtigen ist hier jedoch, dass die Klägerin stets auf demselben Arbeitsplatz mit denselben Aufgaben beschäftigt wurde (vgl. dazu BAG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 7 AZR 783/10 -, juris Rn. 40 unter Bezug auf EuGH, Urteil vom 26.01.2012 - C 586/10 - NZA 2012, 135 Rs Kücük).
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 945/13

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - 1. (Solo-) Fagottistin -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Nach dem BAG stellt zwar eine Vereinbarung, mit der dem unbefristet beschäftigten Arbeitnehmer befristet eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, um die Zeit bis zur Neubesetzung zu überbrücken, keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (vgl. Urteil vom 07.10.2015 - 7 AZR 945/13 -, NZA 2016, 441 Rn. 47 ff.).
  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 21/16

    Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Projekt- Drittmittel

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Hierüber hat der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags eine Prognose zu erstellen, der konkrete Anhaltspunkte zugrunde liegen müssen (vgl. BAG, Urteil vom 16.01.2018 - 7 AZR 21/16 -, NZA 2018, 663 Rn. 16).
  • BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 688/14

    Befristung - Vorübergehender Bedarf

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Wird die Befristung auf einen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf im Bereich der Daueraufgaben gestützt, hat der Arbeitgeber darzutun, aufgrund welcher Umstände bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags davon auszugehen war, dass künftig nach Ablauf der mit dem befristet beschäftigten Arbeitnehmer vereinbarten Vertragslaufzeit das zu erwartende Arbeitspensum mit dem vorhandenen Stammpersonal würde erledigt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 14.12.2016 - 7 AZR 688/14 -, NZA 2017, 711 Rn. 13).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 27.09.2022 - 3 Ca 1573/22
    Nach § 310 Abs. 3 Nrn. 1, 2 BGB ist die inhaltliche Gestaltung eines Arbeitsvertrags als Verbrauchervertrag dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen unterworfen (st. Rspr., vgl. BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 5 AZR 572/04 -, NZA 2005, 1111).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht